Die NEM 800 und NEM 806 D machen einen als allgemein verbindlich verstandenen Vorschlag zur Einteilung der Modellnachbildungen in Zeiträume, in denen diese sinnvoll zusammen einsetzbar sind.

Dies ist zum einen keine Vorschrift, zum anderen auch eine recht grobe Abgrenzung, die die tatsächlichen Verhältnisse vor allem an den Epochegrenzen, aber auch innerhalb der Epochen nicht wirklich trifft. Dennoch wird diese Norm allgemein als Fortschritt verstanden. Sie hilft dem unerfahrenen Modellbahner ebenso wie der Industrie.

Ich möchte auf dieser Seite zum einen solche durch die absolute Betrachtung der NEM 806 D entstandenen Dogmen abschwächen, zum anderen aber auch eine "Epoche" in diesem Zeitraum betrachten, die vom MOROP und der Industrie völlig vergessen wurde. Keinesfalls jedoch möchte ich Wolfgang Diener zur Konkurrenz werden, denn in seiner Tiefe und Gründlichkeit kann ich schon aufgrund meiner Quellenlage nicht mithalten.

Epochengrenzen:

Die Epochengrenzen können nicht so scharf gezogen werden wie die NEM 806 D dies darstellt.

  • Epoche I - diese "Epoche" umfasst lt. NEM die Zeit von 1835 bis 1920
    Diese Einteilung ist zum einen extrem grob, zum anderen ist ihr Enddatum nicht nachvollziehbar.
    In der Epoche I gab es einige gravierende Änderungen (Verstaatlichungen, Änderungen von Staaten und Ausdehnung von Staaten, Techniksprüngen beim Rollenden Material, der Zugsicherung und der Betriebsführung, Kriegsfolgen etc.)
    Die betriebliche Abläufe zwischen Beginn des WKI und der tatsächlichen Umsetzung der Gründung der DRG werden in der MOROP-einteilung in keiner Weise berücksichtigt. Die in 2008 erfolgte Unterteilung ist allenfalls als willkürlich anzusehen und orientiert sich eher an den Bedürfnissen und dem Angebot der Großserienhersteller. Das Epochenende ist mit 1923 oder 1926 sinnvoller.
  • Die Epoche II (1920 bis 1950) sollte eher 1923 oder 1926 beginnen.
    Die Epoche IIc wird inzwischen von Modellbahnern aufgeteilt in eine
    Epoche IIc (1937-1945, DRB von Gründung bis Kriegsende) und
    Epoche IId (1945 - 1950 DRB von Kriegsende bis Geltungsbeginn des Bundesbahngesetzes*)
  • Die Epoche IIIa (1949 - 1956, genauer bis 3. Juni 1956**) passt so
  • Die Epoche IIIb (1956-1968 mit Entfall der 1. Wagenklasse und ziffernmäßiger Heraufstufung der 2. und 3. Wagenklasse
    zu 1. bzw. 2. Wagenklasse sowie Wechsel der wichtigsten Anstrichfarbtöne) muss meiner Ansicht nach aufgeteilt werden in
    Epoche IIIb (1956 bis 1962) Klassenreform, zögerliche Einführung neuer Farben, allmählich aufkommender 1.-Kl.-Streifen, Einsatz von Reisezugwagen mit Holzaufbau, breite Einführung des DB-Symbols, Umbauwagen und
    Epoche IIIc (1963 bis 1968) Rheingold/Rheinpfeil/TEE-Wagenzüge, E03, E10.12, Mehrsystemloks, Baureihensterben, völliger Entfall der Reisezugwagen mit Holzaufbau, Silberlinge, S-Bahn Ruhr, V100/V90/V160-Seriendieselloks
  • Der Beginn der Epoche IV wird mit der Einführung der sog. UIC-"Computerbeschriftung" gleichgesetzt, ist mit 1970 baer falsch bestimmt. (Anstrichänderungen in 1972/74 finden in der Epocheneinteilung keine Berücksichtigung - ebensowenig die Beendigung des Einsatzes von Dampflokomotiven bei der DB im Reisezugverkehr 1975 und im Güterzugverkehr 1977).

Die "Selbsthilfe" der Modellbahner im Fall der Epoche IId ist einleuchtend - ein auffälliges Merkmal der Fahrzeugkennzeichnung verschwindet sehr schnell - das ehemalige Hoheitszeichen der untergegangenen Machthaber. Dafür kommen und gehen allierte Kennzeichnungen, kommen und gehen Einsätze teilentkleideter Stromliniendampfloks und Einsätze ausländischer "Beutewagen" und versprengter Fahrzeuge. Es werden auch Neufahrzeuge z.T. in großer Zahl (Güterwagen) beschafft und Versuchs- und Musterfahrzeuge gebaut. Diese Epoche ist sicher so zu betrachten, dass kein Tag dem anderen gleicht. Zudem hat die Zoneneinteilung nicht nur in Bezug auf die "Ostzone" den Übergang und Austausch von Fahrzeugen erschwert. Hochwertige Reisezüge aus modernen Vorkriegswagen waren den Besatzungsmächten weitgehend vorbehalten, ebenso die meisten Dieseltriebwagen. Lange Kolonnen abgestellter unbrauchbarer Dampfloks prägen das Bild mancher untergeordneter Bahnstrecken.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland werden auch die Sondervermögen geschaffen und durch Gesetze im Bestand bestimmt. Das Bundesbahngesetz vom 13.12.1951 regelt die Aufgaben und Rechte der Deutschen Bundesbahn. Erst damit beginnt die Existenz der Deutschen Bundesbahn. Die Festlegung des Beginns der Epoche III auf 1950 ist damit richtiger.

Insgesamt sind die Übergänge fliessend, aber eben mit Ausnahme scharfer, duch internationale Vereinbarungen und Rechtsvorschriften bestimmter, Datums-gebundener Stichtage für Änderungen in der Betriebsführung.

Farbgebungen von Bahnfahrzeugen ändern sich nicht über Nacht - die meisten stahlblauen Wagen aus 1953 waren auch 1958, ja selbst 1961 noch stahlblau. Grüne Liegewagen der DB habe ich noch 1978 erlebt. "Scharf" waren dagegen Änderungen beim Eigentumsmerkmal (Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bahn AG) sowie das Verbot bestimmter Betriebsmittel, z.B. der Reisezugwagen mit Holzaufbau. So konnte eine Bügelfalten-E10 keinem Länderbahn-Reisezugwagen begegnen, eine 05 keiner Serien-V100, ein TEE-Barwagen nicht neben einem hölzernen Schlaf- oder Speisewagen auf den DSG-Wirtschaftsgleisen stehen.

Selbstverständlich lässt die modellbahnerische Freiheit dies alles im Rahmen der Freude am Spiel zu. Deshalb sollten aber Handreichungen in Form von Empfehlungend es MOROP stimmig sein.